Deaktivierung der Bildergalerie

Bis zu einer Klärung durch die Rechtsprechung besteht Unklarheit was die rechtlichen Vorgaben für die Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen nach Inkrafttreten der DSGVO betrifft. Bis dahin gilt aber: Werden die gesetzlichen Maßstäbe im KUG und die recht strenge Rechtsprechung beachtet, so ist in der Regel davon auszugehen, dass damit auch die Vorgaben der DSGVO erfüllt werden. Schlussendlich gilt es aber wie so oft, die Klärung durch die Rechtsprechung abzuwarten.

Daher haben wir unsere Bildergalerie herausgenommen, bis die Rechtslage geklärt ist.